ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006)
Fassung vom 15.11.2006


Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich

  2. § 2 Begriffsdefinitionen

  3. § 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

  4. § 4 Beginn und Ende der Beherbergung

  5. § 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

  6. § 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

  7. § 7 Rechte des Vertragspartners

  8. § 8 Pflichten des Vertragspartners

  9. § 9 Rechte des Beherbergers

  10. § 10 Pflichten des Beherbergers

  11. § 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

  12. § 12 Haftungsbeschränkungen

  13. § 13 Tierhaltung

  14. § 14 Verlängerung der Beherbergung

  15. § 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

  16. § 16 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsvertrag

  17. § 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  18. § 18 Sonstiges


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

 

§ 2 Begriffsdefinitionen

2.1 Begriffsdefinitionen:

  • Beherberger: natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

  • Gast: natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt.

  • Vertragspartner: natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Konsument und Unternehmer: im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF.

  • Beherbergungsvertrag: der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag.

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

3.1 Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung zustande. Elektronische Erklärungen gelten bei üblichen Geschäftszeiten als zugegangen.
3.2 Abschluss unter Bedingung einer Anzahlung möglich; Hinweisspflicht vor Annahme.
3.3 Anzahlung spätestens 7 Tage vor Beherbergung; Kosten für Überweisung trägt Vertragspartner.
3.4 Anzahlung ist Teilzahlung auf das Gesamtentgelt.

 

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1 Bezug der Räume ab 16:00 Uhr am Ankunftstag, sofern nichts anderes vereinbart.
4.2 Vor 6:00 Uhr früh genutzte Räume zählen als vorhergehende Nacht.
4.3 Freigabe der Räume bis 12:00 Uhr am Abreisetag, ansonsten wird ein weiterer Tag berechnet.

 

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberger

5.1 Kein rechtzeitiger Zahlungseingang der Anzahlung → Rücktritt ohne Nachfrist.
5.2 Nichterscheinen bis 18:00 Uhr des Ankunftstages → keine Beherbergungspflicht.
5.3 Nachzahlung geleisteter Anzahlung reserviert Zimmer bis 12:00 Uhr des Folgetages (bzw. nach vier Tagen Vorauszahlung bis 18:00 Uhr am vierten Tag).
5.4 Bis 3 Monate vor Ankunftstag kann der Beherberger aus sachlich gerechtfertigten Gründen einseitig auflösen.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

5.5 Bis 3 Monate vor Ankunftstag ohne Gebühr.
5.6 Danach Staffeln:

  • bis 1 Monat vor Ankunftstag: 40 %

  • bis 1 Woche vor Ankunftstag: 70 %

  • in der letzten Woche: 90 %

Zeitraumbis 3 Monate3 Monate bis 1 Monat1 Monat bis 1 Wocheletzte Woche
Stornogebührkeine40 %70 %90 %

5.7 Unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände an Anreisetag (z. B. Hochwasser) → keine Zahlungsverpflichtung.
5.8 Zahlungsverpflichtung lebt wieder auf, wenn Anreise innerhalb von 3 Tagen möglich wird.

 

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1 Zumutbare adäquate Ersatzunterkunft bei geringfügiger Abweichung.
6.2 Sachliche Rechtfertigung: z. B. Unbenutzbarkeit des Zimmers, Überbuchung, betriebliche Gründe.
6.3 Mehraufwendungen trägt der Beherberger.

 

§ 7 Rechte des Vertragspartners

7.1 Anspruch auf üblichen Gebrauch der Räume, Einrichtungen und Bedienung gemäß Hausordnung.

 

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1 Zahlung des Entgelts und sonstiger Inanspruchnahmen zuzüglich USt bis Abreise.
8.2 Fremdwährungen werden allenfalls zum Tageskurs angenommen; Kosten trägt der Gast.
8.3 Haftung für Schäden, die er oder Begleitpersonen verursachen.

 

§ 9 Rechte des Beherbergers

9.1 Zurückbehaltungs- (§ 970c ABGB) und Pfandrecht (§ 1101 ABGB) bei Zahlungsverzug.
9.2 Gesondertes Entgelt für Service außerhalb üblicher Zeiten (auszuzeichnen).
9.3 Recht auf jederzeitige Zwischenabrechnung.

 

§ 10 Pflichten des Beherbergers

10.1 Erbringung der vereinbarten Leistungen in Standard-Qualität.
10.2 Auszeichnungspflicht für Sonderleistungen (Sauna, Hallenbad, Solarium, Garagierung, Zusatzbetten u. a.).

 

§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

11.1 Haftung gemäß §§ 970 ff. ABGB; begrenzt auf Höchstbetrag und Verschulden.
11.2 Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen (bei Unternehmern auch für grobe).
11.3 Kostbarkeiten, Geld, Wertpapiere bis € 550,– (Ausnahme bei wissentlich übernommener Haftung).
11.4 Verwahrung kann bei überdurchschnittlich wertvollen Gegenständen abgelehnt werden.
11.5 Ansprüche binnen 3 Jahren ab Kenntnis gerichtlich geltend.

 

§ 12 Haftungsbeschränkungen

12.1 Konsumenten: Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer Personenschäden) ausgeschlossen.
12.2 Unternehmer: Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen; keine Folgeschäden.

 

§ 13 Tierhaltung

13.1 Nur mit Genehmigung und ggf. Gebühr.
13.2 Vertragspartner beaufsichtigt Tier.
13.3 Haftpflichtversicherung bei Verlangen nachzuweisen.
13.4 Haftung für durch Tier verursachte Schäden.
13.5 Tiere in Salon, Restaurant, Wellness nicht erlaubt.

 

§ 14 Verlängerung der Beherbergung

14.1 Kein Anspruch, aber Anfragen werden berücksichtigt.
14.2 Automatische Verlängerung bei unverschuldetem Abreisehindernis; Nebensaisonpreis möglich.

 

§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

15.1 Befristete Verträge enden automatisch.
15.2 Vorzeitige Abreise: voller Preis abzüglich ersparter Aufwendungen.
15.3 Tod des Gastes beendet Vertrag.
15.4 Unbefristete Verträge kündbar bis 10:00 Uhr drei Tage vor gewünschtem Ende.
15.5 Sofortige Auflösung bei schweren Pflichtverletzungen.
15.6 Höhere Gewalt → jederzeitige Auflösung; kein Schadenersatz.

 

§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes

16.1 Ärztliche Betreuung auf Wunsch oder bei Gefahr in Verzug.
16.2 Kosten bis zur Entscheidungsfähigkeit trägt der Gast.
16.3 Erstattung für Arztkosten, Desinfektion, unbrauchbare Wäsche, Zimmermiete, andere Schäden.

 

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

17.1 Erfüllungsort ist der Ort des Beherbergungsbetriebs.
17.2 Es gilt österreichisches Recht (ohne internationales Privatrecht, UN-Kaufrecht).
17.3 Unternehmergeschäfte: Gerichtsstand Sitz des Beherbergers.
17.4 Verbraucher in Ö: Gerichtsstand Wohnsitz/Ort des Verbrauchers.
17.5 EU-Verbraucher (außer Ö), Island, Norwegen, Schweiz: Klage am Wohnsitz des Verbrauchers.

 

§ 18 Sonstiges

18.1 Fristenberechnung gemäß § 976 ABGB.
18.2 Erklärungen am letzten Tag einer Frist erst mit Zugang bis 24:00 Uhr wirksam.
18.3 Aufrechnung durch Beherberger zulässig; durch Vertragspartner nur unter Voraussetzungen.
18.4 Bei Regelungslücken gelten gesetzliche Bestimmungen.


Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBH 2006)

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